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Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Darin erscheinen Informationen wie Ihr Name, ein Doktorgrad und Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen. Ihren Widerspruch brauchen Sie nicht begründen.
Die Meldebehörde muss Sie schon bei der Anmeldung auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Außerdem informiert die Behörde Sie über Ihr Widerspruchsrecht einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung.
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Meldebehörde ist
Eintrag in einem Adressbuch
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
Sie müssen die Sperrung persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Manche Gemeinden bieten auf ihren Internet-Seiten Formulare zum Download an.
§ 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz (BMG) (Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen)
Gemeinde Spraitbach
Kirchplatz
1
73565
Spraitbach
Telefon: 07176/6563-0 Servicetelefon außerhalb der Öffnungszeiten: 07176-4548795
Fax: 07176/6563-29
info@spraitbach.de
Sprechzeiten:
Vormittags:
Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Nachmittags:
Montag 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 16.04.2018 freigegeben.