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Steuern + Gebühren + Satzungen

Nachstehend finden Sie alle örtlichen Satzungen und Verordnungen der Gemeinde. Sowie jeweils auch die Kurzfassungen von  den Steuer- und Gebührensätzen.

Die Satzungen einer Gemeinde werden in der Regel nach folgendem Verfahren erlassen: Der Bürgermeister legt dem Gemeinderat einen Satzungsentwurf zur Beschlussfassung vor. Der Gemeinderat beschließt hierüber in öffentlicher Sitzung. Anschließend ist die Satzung durch den Bürgermeister auszufertigen und öffentlich bekanntzumachen. Je nach Art der Mitwirkung durch die Aufsichtsbehörde ...

Mit Satzungen werden alle Themen innerhalb einer Gemeinde geregelt, für die die gesetzliche Zuständigkeit besteht. Gebühren und Steuern müssen innerhalb von Satzungen oder Benutzungs- und Entgeltordnungen festgelegt werden.

Erschließungsbeitragssatzung (Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen) vom 16.12.2005

Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern III" vom 19.10.2020 mit Abgrenzungsplan

Dachgaubensatzung  (Satzung über die Zulassung von Dachaufbauten und Zwerchgiebeln und über die zulässige Zahl von Wohneinheiten) vom 27.09.2001

Hier finden Sie die Benutzungs- und Entgeltordnungen der Einrichtungen der Gemeinde:

Feuerwehrsatzung (Satzung für eine Freiwillige Feuerwehr mit Abteilungen vom 19.11.2014)

Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwEs/ Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr vom 30.11.2023) gültig ab 01.01.2024

Feuerwehr - Kostenersatz -Satzung mit Anlage / Verzeichnis für die Leistungen der FFW vom 28.06.2018 mit Änderungen vom 18.04.2024 gültig ab 27.04.2024

Neue Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) gültig ab 01.01.2025

  • Grundsteuer A: Steuerhebesatz 370 v.H. (agrarisch = landwirtschaftlich genutzt)
  • Grundsteuer B: Steuerhebesatz 285 v.H. (für alle anderen Flächen) (bisher 370 v.H.)
  • Gewerbesteuer: Steuerhebesatz 345 v.H.

Siehe neue Satzung (beschlossen vom GR am 28.11.2024)

 

Alle Hunde, die überwiegend im Gemeindegebiet Spraitbach ihren Aufenthaltsort haben unterliegen der gemeindlichen Hundesteuerpfllicht. Die Hundehaltung ist unter Angabe der Rasse bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Die Hundesteuerpflicht entsteht ab dem Alter von 12 Wochen und besteht bis zum Tod des Hundes, welcher ebenfalls im Rathaus mitgeteilt werden sollte, da mit dem Tod auch die Hundesteuerpflicht endet.

In Spraitbach werden folgende Steuersätze für die Hundehaltung pro Jahr erhoben:

1 Hund90,00 Euro
jeder weitere Hund180,00 Euro
Zwingersteuer270,00 Euro
bei mehr als 5-10 Hunde360,00 Euro
gefährliche bzw. Kampfhunde500,00 Euro
jeder weitere Kampfhund1000,00 Euro

 

Steuerbefreit sind:

  • Hunde, die dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Menschen (Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "BL", "aG" oder "H") dienen.
  • Rettungshunde, die nach abgelegter Prüfung dem Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen.

Steuerermäßigungen  von 50% wird gewährt für Kampfhunde, die den amtlichen Verhaltens- bzw. Wesenstest bestanden und die Begleithundeprüfung absolviert haben.

Einzelheiten finden Sie  in der Hundesteuersatzung vom 22.11.1996 mit Änderungen:

Hier können Sie Ihren Hund anmelden bzw. abmelden.

Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung) vom 28.11.2024 mit Wirkung vom 01.01.2025

Rechtsverordnung über die Benutzung des Reichenbachsees und der freizeitlichen Aktivitäten am Rückhaltebecken "Reichenbach" vom 19.09.2024 rechtskräftig ab 28.09.2024

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom 17.09.2020

Streupflichtsatzung vom 18.01.1990 (Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen,  Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege, Winterdienst)

Marktordnung (Satzung über die Regelung des Wochenmarkts vom 23.10.1992)

Marktgebühren (Satzung über die Erhebung von Marktgebühren vom 23.10.1992)

Verwaltungsgebühren der Gemeinde Spraitbach (Satzung vom 24.10.2024) Auszugsweise

VorgangPreis
Beglaubigung  ohne Fotokopie2,00 EUR
Fotokopien 1. Blatt/weitere Blätter/DIN A3 1,00/0,50/1,50 EUR
Fischereischein ohne Fischereiabgabe20,00 EUR
Jugendfischereischein ohne Fischerreiabgabe10,00 EUR
Meldebescheinigung / Auskunft über Steuer-ID20,00 EUR
Melderegisterauskunft einfach /erweitert10,00/15,00 EUR
Negativzeugnis25,00 EUR
Gewerbean-/ ab-/ -ummeldung25/20/20 EUR
Gewerbeauskunft10,00 EUR
Plakatierung15,00 EUR
Schankerlaubnis 20,00 EUR
Auskunft auf dem Baulastenverzeichnis15,00 EUR
Kirchenaustritt30,00 EUR
Einzelheiten siehe Satzung vom 24.10.2024 (Anlage) 

Weitere Gebühren auf die die Gemeinde keinen Einfluss hat

 
Führerscheinantrag5,10 EUR
Polizeiliches Führungszeugnis / A13,00 EUR
Personalausweis ab 24. Lj. 10 Jahre gültig37,00 EUR
Personalausweis bis 24. Lj. 6 Jahre gültig22,80 Euro
Personalausweis vorläufig 3 Monate gültig10,00 Euro
Reisepass ab 24. Lj. 10 Jahre gültig70,00 Euro
Reisepass bis 24. Lj. 6 Jahre gültig37,50 Euro
Reisepass vorläufig 1 Jahr gültig26,00 Euro
Express-Pass ab 24. Lj.102,00 Euro
Express-Pass bis 24. Lj.69,50 Euro
Amtsblatt halbjährlich je nach Abo (Print/Kombi/digital21/30/16 Euro

Erhöhung der Wasser- und Abwassergebühren zum 01. Januar 2024

Gebührenerhöhung

Ab dem Kalenderjahr 2024 wird die Schmutzwassergebühr auf 3,05 €/m³, die Niederschlagswassergebühr auf 0,49 €/m² versiegelte Fläche und der Wasserverbrauchsgebühr auf 2,95€/m³ erhöht. Beschluss des Gemeinderats vom 30.11.2023.

Die aktuellen Satzungen für die Wassergebühren und Abwassergebühren:

Wasserversorgungssatzung-WVS (Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser der Gemeinde Spraitbach vom 26.6.2003 mit Änderungen vom 16.08.2007, 04.12.2008, 28.06.2018, 28.04.2022, 30.11.2024 und vom 22.05.2025

Abwassersatzung (AbwS) Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 15.02.2012 mit Änderung vom 24.10.2013, 28.06.2018, 28.04.2022, 30.11.2024 und vom 22.05.2025

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben der Gemeinde Spraitbach vom 20.05.1999

Kurzfassung Wasserversorgungsgebühren

Die Verbrauchsgebühr/Wassergebühr wird nach der gemessenen Wassermenge auf der Wassseruhr berechnet.

Die Verbrauchsgebühr beträgt ab 01.04.2024 pro Kubikmeter 2,95 € (vorher 2,50 €) zzgl. 7% MwSt. 

Auch bei Verwendung eines Bauwasserzählers oder eines sonstigen beweglichen Zählers beträgt die Verbrauchsgebühr 2,95 € pro Kubikmeter zzgl. 7% MwSt.

 

Kurzfassung Abwassergebühren (Stand: 30.11.2023 gültig ab 01.01.2024)

Seit 01.03.2013 wird in Spraitbach die Abwassergebühr in Form der gesplitteten Abwassergebühr erhoben. Das bedeutet, dass sich die Abwassergebühr aus zwei Teilen zusammensetzt:

  1. Schmutzwassergebühr ab 01.01.2024 2,95 € (vorher 2,85 €) pro Kubikmeter
    Als Maßstab für die Schmutzwassergebühr dient die dem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgung zugeführte Wassermenge. Das bedeutet, dass für die auf der Wasseruhr ersichtliche bezogene Frischwassermenge die Schmuztwassergebühr zu bezahlen ist.

  2. Niederschlagswassergebühr ab 01.01.2024 0,49 € (vorher 0,30 €) pro Quadratmeter
    Die Niederschlagswassergebühr wird pro qm versiegelte oder bebaute Grundstücksfläche wie z.B. Oberflächenwasser von Hofeinfahrten, Nebengebäude, Terassenüberdachungen etc., sofern ein Anschluss an den Kanal besteht und das Niederschlagswasser der Kläranlage zugeführt wird.

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