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Steuern + Gebühren + Satzungen

Nachstehend finden Sie alle örtlichen Satzungen und Verordnungen der Gemeinde. Sowie jeweils auch die Kurzfassungen von  den Steuer- und Gebührensätzen.

Die Satzungen einer Gemeinde werden in der Regel nach folgendem Verfahren erlassen: Der Bürgermeister legt dem Gemeinderat einen Satzungsentwurf zur Beschlussfassung vor. Der Gemeinderat beschließt hierüber in öffentlicher Sitzung. Anschließend ist die Satzung durch den Bürgermeister auszufertigen und öffentlich bekanntzumachen. Je nach Art der Mitwirkung durch die Aufsichtsbehörde ...

Mit Satzungen werden alle Themen innerhalb einer Gemeinde geregelt, für die die gesetzliche Zuständigkeit besteht. Gebühren und Steuern müssen innerhalb von Satzungen oder Benutzungs- und Entgeltordnungen festgelegt werden.

Erschließungsbeitragssatzung (Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen) vom 16.12.2005

Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern III" vom 19.10.2020 mit Abgrenzungsplan

Dachgaubensatzung  (Satzung über die Zulassung von Dachaufbauten und Zwerchgiebeln und über die zulässige Zahl von Wohneinheiten) vom 27.09.2001

Hier finden Sie die Benutzungs- und Entgeltordnungen der Einrichtungen der Gemeinde:

Feuerwehrsatzung (Satzung für eine Freiwillige Feuerwehr mit Abteilungen vom 19.11.2014)

Feuerwehr-Entschädigungssatzung (Satzung über die Entschädgung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr vom 19.11.2014 mit Änderung vom 29.10.2020)

Feuerwehr - Kostenersatz -Satzung für die Leistungen der FFW vom 28.06.2018

Friedhofssatzung vom 08.04.2017

mit Gebühren in der Änderung Friedhofssatzung (Benutzungsgebühren/Bestattungsgebühren)

  • Grundsteuer A: Steuerhebesatz 370 v.H. (agrarisch = landwirtschaftlich genutzt)
  • Grundsteuer B: Steuerhebesatz 370 v.H. (für alle anderen Flächen)
  • Gewerbesteuer: Steuerhebesatz 345 v.H.

Diese Steuern werden mit dem Haushaltsplan jährlich beschlossen und gegebenenfalls erhöht.

Alle Hunde, die überwiegend im Gemeindegebiet Spraitbach ihren Aufenthaltsort haben unterliegen der gemeindlichen Hundesteuerpfllicht. Die Hundehaltung ist unter Angabe der Rasse bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Die Hundesteuerpflicht entsteht ab dem Alter von 12 Wochen und besteht bis zum Tod des Hundes, welcher ebenfalls im Rathaus mitgeteilt werden sollte, da mit dem Tod auch die Hundesteuerpflicht endet.

In Spraitbach werden folgende Steuersätze für die Hundehaltung pro Jahr erhoben:

1 Hund 90,00 Euro
jeder weitere Hund 180,00 Euro
Zwingersteuer 270,00 Euro
bei mehr als 5-10 Hunde 360,00 Euro
gefährliche bzw. Kampfhunde 500,00 Euro
jeder weitere Kampfhund 1000,00 Euro

 

Steuerbefreit sind:

  • Hunde, die dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Menschen (Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "BL", "aG" oder "H") dienen.
  • Rettungshunde, die nach abgelegter Prüfung dem Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen.

Steuerermäßigungen  von 50% wird gewährt für Kampfhunde, die den amtlichen Verhaltens- bzw. Wesenstest bestanden und die Begleithundeprüfung absolviert haben.

Einzelheiten finden Sie  in der Hundesteuersatzung vom 22.11.1996 mit Änderungen

Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung) vom 10.7.2004

Rechtsverordnung über die Benutzung des Reichenbachsees und der freizeitlichen Aktivitäten am Rückhaltebecken "Reichenbach" vom 10.7.2004

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom 17.09.2020

Streupflichtsatzung vom 18.1.1990 (Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen,  Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege, Winterdienst)

Marktordnung (Satzung über die Regelung des Wochenmarkts vom 23.10.1992)

Marktgebühren (Satzung über die Erhebung von Marktgebühren vom 23.10.1992)

Verwaltungsgebühren der Gemeinde Spraitbach
Vorgang Preis
Amtsblatt halbjährlich 18,70 Euro
Beglaubigung bis 5 2,50 Euro
Beglaubigung ab 5 je 0,50 Euro
Bescheinigung allg. 5,00 Euro
Fischereischein 5 Jahre bei Neuausstellung zuzügl. 20,45 Verw.Geb. 40,00 Euro
Fischereischein 10 Jahre bei Neuausstellung zuzügl. 20,45 Verw.Geb. 80,00 Euro
Jugendfischereischein 5,11 Euro
Führerscheinantrag 5,10 Euro
Polizeiliches Führungszeugnis 13,00 Euro
Gewerbean-, ab-, ummeldung 16,00 Euro
Gewerbezentralregisterauskunft 13,00 Euro
Kinderreisepass 13,00 Euro
Kinderreisepass Verlängerung/Änderung 6,00 Euro
Meldebescheinigung 5,00 Euro
Melderegisterauskunft 5,00 Euro
Plakatierung 10,23 Euro
Personalausweis ab 24. Lj. 10 Jahre gültig 37,00 Euro
Personalausweis bis 24. Lj. 6 Jahre gültig 22,80 Euro
Personalausweis vorläufig 3 Monate gültig 10,00 Euro
Reisepass ab 24. Lj. 10 Jahre gültig 60,00 Euro
Reisepass bis 24. Lj. 6 Jahre gültig 37,50 Euro
Reisepass vorläufig 1 Jahr gültig 26,00 Euro
Express-Pass ab 24. Lj. 92,00 Euro
Express-Pass bis 24. Lj. 69,50 Euro
Schankerlaubnis 1 Tag 15,34 Euro
Schankerlaubnis 2 Tage 20,45 Euro
Sperrzeitverkürzung 10,23 Euro


Weitere Einzelheiten finden Sie in der Verwaltungsgebührensatzung vom 11.11.1994 geändert 08.11.2001 (Euro-Anpassung) mit Gebührenverzeichnis

Die aktuellen Satzungen für die Wassergebühren und Abwassergebühren:

Wasserversorgungssatzung-WVS (Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser der Gemeinde Spraitbach vom 26.6.2003 mit Änderungen vom 16.08.2007, 04.12.2008, 28.06.2018 und vom 28.04.2022

Abwassersatzung (AbwS) Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 15.2.2012 mit Änderung vom 24.10.2013, 28.06.2018 und vom 28.04.2022

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben der Gemeinde Spraitbach vom 20.5.1999

Kurzfassung Wasserversorgungsgebühren (Stand: 01.01.2022)

Die Verbrauchsgebühr/Wassergebühr wird nach der gemessenen Wassermenge auf der Wassseruhr berechnet.

Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 2,50 zzgl. 7% MwSt.

Auch bei Verwendung eines Bauwasserzählers oder eines sonstigen beweglichen Zählers beträgt die Verbrauchsgebühr 2,50 € pro Kubikmeter zzgl. 7% MwSt.

 

Kurzfassung Abwassergebühren (Stand: 01.01.2022)

Seit 01.03.2013 wird in Spraitbach die Abwassergebühr in Form der gesplitteten Abwassergebühr erhoben. Das bedeutet, dass sich die Abwassergebühr aus zwei Teilen zusammensetzt:

  1. Schmutzwassergebühr 2,85 € pro Kubikmeter
    Als Maßstab für die Schmutzwassergebühr dient die dem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgung zugeführte Wassermenge. Das bedeutet, dass für die auf der Wasseruhr ersichtliche bezogene Frischwassermenge die Schmuztwassergebühr zu bezahlen ist.

  2. Niederschlagswassergebühr 0,30 € pro Quadratmeter
    Die Niederschlagswassergebühr wird pro qm versiegelte oder bebaute Grundstücksfläche wie z.B. Oberflächenwasser von Hofeinfahrten, Nebengebäude, Terassenüberdachungen etc., sofern ein Anschluss an den Kanal besteht und das Niederschlagswasser der Kläranlage zugeführt wird.

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