Erhöhung der Wasser- und Abwassergebühren zum 01. Januar 2024
Gebührenerhöhung
Ab dem Kalenderjahr 2024 wird die Schmutzwassergebühr auf 3,05 €/m³, die Niederschlagswassergebühr auf 0,49 €/m² versiegelte Fläche und der Wasserverbrauchsgebühr auf 2,95€/m³ erhöht. Beschluss des Gemeinderats vom 30.11.2023.
Die aktuellen Satzungen für die Wassergebühren und Abwassergebühren:
Wasserversorgungssatzung-WVS (Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser der Gemeinde Spraitbach vom 26.6.2003 mit Änderungen vom 16.08.2007, 04.12.2008, 28.06.2018, 28.04.2022 und vom 30.11.2024
Abwassersatzung (AbwS) Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 15.2.2012 mit Änderung vom 24.10.2013, 28.06.2018, 28.04.2022 und vom 30.11.2024
Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben der Gemeinde Spraitbach vom 20.5.1999
Kurzfassung Wasserversorgungsgebühren (Stand: 30.11.2023)
Die Verbrauchsgebühr/Wassergebühr wird nach der gemessenen Wassermenge auf der Wassseruhr berechnet.
Die Verbrauchsgebühr beträgt ab 01.04.2024 pro Kubikmeter 2,95 € (vorher 2,50 €) zzgl. 7% MwSt.
Auch bei Verwendung eines Bauwasserzählers oder eines sonstigen beweglichen Zählers beträgt die Verbrauchsgebühr 2,95 € pro Kubikmeter zzgl. 7% MwSt.
Kurzfassung Abwassergebühren (Stand: 30.11.2023 gültig ab 01.01.2024)
Seit 01.03.2013 wird in Spraitbach die Abwassergebühr in Form der gesplitteten Abwassergebühr erhoben. Das bedeutet, dass sich die Abwassergebühr aus zwei Teilen zusammensetzt:
- Schmutzwassergebühr ab 01.01.2024 2,95 € (vorher 2,85 €) pro Kubikmeter
Als Maßstab für die Schmutzwassergebühr dient die dem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgung zugeführte Wassermenge. Das bedeutet, dass für die auf der Wasseruhr ersichtliche bezogene Frischwassermenge die Schmuztwassergebühr zu bezahlen ist.
- Niederschlagswassergebühr ab 01.01.2024 0,49 € (vorher 0,30 €) pro Quadratmeter
Die Niederschlagswassergebühr wird pro qm versiegelte oder bebaute Grundstücksfläche wie z.B. Oberflächenwasser von Hofeinfahrten, Nebengebäude, Terassenüberdachungen etc., sofern ein Anschluss an den Kanal besteht und das Niederschlagswasser der Kläranlage zugeführt wird.