Die aktuellen Satzungen für die Wassergebühren und Abwassergebühren:
Wasserversorgungssatzung-WVS (Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser der Gemeinde Spraitbach vom 26.6.2003 mit Änderungen vom 16.08.2007, 04.12.2008, 28.06.2018 und vom 28.04.2022
Abwassersatzung (AbwS) Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 15.2.2012 mit Änderung vom 24.10.2013, 28.06.2018 und vom 28.04.2022
Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben der Gemeinde Spraitbach vom 20.5.1999
Kurzfassung Wasserversorgungsgebühren (Stand: 01.01.2022)
Die Verbrauchsgebühr/Wassergebühr wird nach der gemessenen Wassermenge auf der Wassseruhr berechnet.
Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 2,50 € zzgl. 7% MwSt.
Auch bei Verwendung eines Bauwasserzählers oder eines sonstigen beweglichen Zählers beträgt die Verbrauchsgebühr 2,50 € pro Kubikmeter zzgl. 7% MwSt.
Kurzfassung Abwassergebühren (Stand: 01.01.2022)
Seit 01.03.2013 wird in Spraitbach die Abwassergebühr in Form der gesplitteten Abwassergebühr erhoben. Das bedeutet, dass sich die Abwassergebühr aus zwei Teilen zusammensetzt:
- Schmutzwassergebühr 2,85 € pro Kubikmeter
Als Maßstab für die Schmutzwassergebühr dient die dem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgung zugeführte Wassermenge. Das bedeutet, dass für die auf der Wasseruhr ersichtliche bezogene Frischwassermenge die Schmuztwassergebühr zu bezahlen ist.
- Niederschlagswassergebühr 0,30 € pro Quadratmeter
Die Niederschlagswassergebühr wird pro qm versiegelte oder bebaute Grundstücksfläche wie z.B. Oberflächenwasser von Hofeinfahrten, Nebengebäude, Terassenüberdachungen etc., sofern ein Anschluss an den Kanal besteht und das Niederschlagswasser der Kläranlage zugeführt wird.