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Haushaltssatzung der Gemeinde Spraitbach für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 29.01.2026 TOP 6 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:

siehe PDF

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                              

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 10.278.448 €

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 11.047.373 €

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von - 768.925 €

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 291.000 €

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 €

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 291.000 €

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von - 477.925 €

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 9.576.876 €

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 9.508.901 €

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 67.975 €

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 7.188.600 €

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 8.294.600 €

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von - 1.106.000 €

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von  - 1.038.025 €

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 1.000.000 €

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 66.500 €

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 933.500 €

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von - 104.525 €

 

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf    1.000.000 EUR.
 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf     8.182.000 EUR.

 

§ 4 Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf     1.000.000 EUR.

 

 

Spraitbach, den 29.01.2026

Gez. Johannes Schurr

Bürgermeister

 

Hinweis für die Geltendmachung von Verfahrens- oder Formvorschriftenverletzungen

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2026 wurde vom Landratsamt Ostalbkreis geprüft. Mit Erlass vom 02.02.2026 AZ. I/11-902.41 wurde die Gesetzmäßigkeit für das Haushaltsjahr 2026 gemäß § 121 Abs.2 GemO bestätigt. Der in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehene Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 1.000.000 € wurde nach § 87 Abs.2 GemO genehmigt.

Der in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 8.182.000 € wird mit 4.182.000 € im Jahr 2027, mit 2.000.000 € im Jahr 2028 und ebenfalls mit 2.000.000 € im Jahr 2029 fällig. Für diese Jahre sind nach dem Finanzplan jedoch nur geringere Kreditaufnahme vorgesehen, sodass von dem im Jahr 2027 fälligen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen ein Betrag von 300.000 €, von dem im Jahr 2028 fälligen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung ein Betrag von 1.500.000 € und von dem im Jahr 2029 fälligen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen ein Betrag von 250.000 € der Genehmigungsplicht nach § 86 Abs. 4 GemO unterliegt. Die Genehmigung wurde erteilt.

 

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom

Montag, den 09.02.2026 bis Dienstag, den 17.02.2026

je einschließlich während folgender Sprechzeiten:
 

Montag         08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Dienstag       08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch      08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag  08:30 Uhr bis 11:00 Uhr

Freitag          08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

auf dem Bürgermeisteramt Spraitbach, Kirchplatz 1 in 73565 Spraitbach, im Sitzungssaal zur Einsichtnahme öffentlich aus.

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