Hinweis zur Nutzung der landwirtschaftlichen Wege
Die Gemeinde weist darauf hin, dass die landwirtschaftlichen Wege im Bereich Trögle, Mooswiese und Nassen-Lang (Industriegebiet) ausschließlich dem land- und forstwirtschaftlichen Verkehr dienen.
Eine Nutzung durch andere Fahrzeuge, beispielsweise als Abkürzung oder Durchfahrtsstrecke, ist nicht zulässig. Wir bitten daher alle Verkehrsteilnehmer, die Beschilderung zu beachten und die Wege nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung zu nutzen.
Eintrag teilen
Um diesen Eintrag zu teilen, kopieren Sie den folgenden Link und versenden ihn per E-Mail, Messenger, etc.
https://www.spraitbach.de/neuigkeiten-rathaus-details/hinweis-zur-nutzung-der-landwirtschaftlichen-wege.html