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Hinweis zur Nutzung der landwirtschaftlichen Wege

Die Gemeinde weist darauf hin, dass die landwirtschaftlichen Wege im Bereich Trögle, Mooswiese und Nassen-Lang (Industriegebiet) ausschließlich dem land- und forstwirtschaftlichen Verkehr dienen.

Eine Nutzung durch andere Fahrzeuge, beispielsweise als Abkürzung oder Durchfahrtsstrecke, ist nicht zulässig. Wir bitten daher alle Verkehrsteilnehmer, die Beschilderung zu beachten und die Wege nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung zu nutzen.

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