Bürgermeisterwahl 2025 – Öffentliche Bewerbervorstellung entfällt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.10.2025 über das Verfahren zur öffentlichen Bewerbervorstellung für die anstehende Bürgermeisterwahl beraten. Gemäß § 47 Abs. 2 GemO kann die Gemeinde den zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern Gelegenheit geben, sich den Bürgerinnen und Bürgern in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen. Für diesen Zweck war vorsorglich der 26.11.2025 um 19:00 Uhr in der Kulturhalle vorgesehen.
Der Gemeinderat hat beschlossen, eine solche öffentliche Bewerbervorstellung nur dann durchzuführen, wenn mehr als eine Bewerbung für das Amt des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin eingeht.
Da zur Bürgermeisterwahl nur eine Bewerbung fristgerecht eingegangen und zugelassen worden ist, wird keine öffentliche Bewerbervorstellung stattfinden.
Wir bitten um Beachtung.
Matthias Weller
Vorsitzender Gemeindewahlausschuss
Eintrag teilen
Um diesen Eintrag zu teilen, kopieren Sie den folgenden Link und versenden ihn per E-Mail, Messenger, etc.
https://www.spraitbach.de/neuigkeiten/buergermeisterwahl-2025-oeffentliche-bewerbervorstellung-entfaellt.html