Digital zur Baugenehmigung
Egal, ob Sie Ihre Wohnung gravierend umbauen, eine Nutzungsänderung für das Gebäude möchten, Teile anbauen oder etwas neubauen wollen - eine vorherige Abklärung wäre wichtig, um die örtlich geltenden Bauvorschriften und die nachbarschutzrechtlichen Normen einzuhalten.
Sie können Ihre Baugenehmigung ab 01.01.2025 nur noch online beantragen.
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