Ein gültiger Ausweis gehört ins Urlaubsgepäck
Die Bearbeitungszeit von Personalausweisen und Reisepässen beträgt zurzeit ca. 4 – 6 Wochen, Verlängerungen sind nicht möglich. Falls Sie kurzfristig Ausweisdokumente benötigen, besteht die Möglichkeit zur Ausstellung eines vorläufigen Reisedokumentes bzw. eines Express-Passes.
Um Probleme beim Grenzübertritt zu vermeiden, müssen die Ausweispapiere gültig sein. Bitte beachten Sie dabei, dass nicht jedes Land die Einreise mit Personalausweis oder vorläufigen Reisedokumenten gewährt. Seit 01.01.2024 gibt es keine neuen Kinderausweise/Kinderreisepässe mehr! Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig, welche Papiere für Ihr Reiseziel erforderlich sind. Achten Sie hierbei auch auf eine eventuelle Mindestgültigkeitsdauer Ihrer Ausweispapiere.
Informationen zu den Einreisebestimmungen der einzelnen Länder erhalten Sie im Reisebüro oder im Internet unter www.auswaertiges-amt.de.
Was ist bei der Antragstellung aller Ausweise zu beachten:
- Persönliches Erscheinen des Antragstellers (auch Kinder, wenn sie schon unterschreiben können; spätestens ab 10 Jahren)
Der Antragsteller muss wegen der bereits bei der Antragstellung zu leistenden Unterschrift persönlich im Rathaus erscheinen. Eine Mitnahme von Antragsformularen ist grundsätzlich nicht möglich. Zudem sind Angaben über Größe und Augenfarbe erforderlich. - Lichtbild siehe Artikel "digitales Lichtbild"
- vorzulegende Unterlagen
Eine Heirats- bzw. eine Geburts- oder Abstammungsurkunde ist vorzulegen, sofern kein Familienbuch bei der Verwaltung vorliegt. Bei der Gemeindeverwaltung liegen i.d.R. nur Familienbücher von Personen vor, die in Spraitbach geheiratet haben (Heiratsstandesamt). Gegebenenfalls sind auch Nachweise über eine Namensänderung oder die Staatsangehörigkeit erforderlich. Bei Ausweise für Kinder wird die Zustimmungserklärung beider Elternteile benötigt. Die Unterlagen werden nach Einsichtnahme wieder zurückgegeben. - bisherige Ausweisdokumente
Die alten/bisherigen Ausweisdokumente sind mitzubringen. Falls die bisherigen Dokumente abhandengekommen sind, ist dies unverzüglich dem Passamt anzuzeigen.
Auskunft über beantragte Dokumente
Ab 1. August erhalten Antragsteller von Reisepass und Personalausweis ein Schreiben mit dem sie den Produktionsstand bei der Bundesdruckerei abfragen können.
Gebühren für die Ausstellung
a) eines Personalausweises bis 23. Lj. 22,80 €
b) eines Personalausweises ab 24. Lj. 37,00 €
c) eines vorläufigen Personalausweises 10,00 €
d) eines Reisepasses bis 23. Lj. 37,50 € Express 69,50 €
e) eines Reisepasses ab 24. Lj. 70,00 € Express 102,00 €
f) eines vorläufigen Reisepasses 26,00 €
Wichtig beim Abholen der Ausweisdokumente
Die Aushändigung kann nur unter Vorlage der alten Ausweisdokumente erfolgen. Ohne diese ist eine Aushändigung ausgeschlossen
Eintrag teilen
Um diesen Eintrag zu teilen, kopieren Sie den folgenden Link und versenden ihn per E-Mail, Messenger, etc.
https://www.spraitbach.de/neuigkeiten/ein-gueltiger-ausweis-gehoert-ins-urlaubsgepaeck.html