Ein gültiger Ausweis gehört ins Urlaubsgepäck
Die Bearbeitungszeit von Personalausweisen und Reisepässen beträgt zurzeit ca. 4 – 6 Wochen, Verlängerungen sind nicht möglich. Falls Sie kurzfristig Ausweisdokumente benötigen, besteht die Möglichkeit zur Ausstellung eines vorläufigen Reisedokumentes bzw. eines Express-Passes.
Um Probleme beim Grenzübertritt zu vermeiden, müssen die Ausweispapiere gültig sein. Bitte beachten Sie dabei, dass nicht jedes Land die Einreise mit Personalausweis oder vorläufigen Reisedokumenten gewährt. Seit 01.01.2024 gibt es keine neuen Kinderausweise/Kinderreisepässe mehr! Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig, welche Papiere für Ihr Reiseziel erforderlich sind. Achten Sie hierbei auch auf eine eventuelle Mindestgültigkeitsdauer Ihrer Ausweispapiere.
Informationen zu den Einreisebestimmungen der einzelnen Länder erhalten Sie im Reisebüro oder im Internet unter www.auswaertiges-amt.de.
Was ist bei der Antragstellung aller Ausweise zu beachten:
- Persönliches Erscheinen des Antragstellers (auch Kinder ab 6 Jahren)
Der Antragsteller muss wegen der bereits bei der Antragstellung zu leistenden Unterschrift persönlich im Rathaus erscheinen. Eine Mitnahme von Antragsformularen ist grundsätzlich nicht möglich. Zudem sind Angaben über Größe und Augenfarbe erforderlich.
- Digitales Lichtbild
Ab 01.05.2025 dürfen laut Gesetz Passbilder nur noch digital erstellt werden.
Sie haben dann folgende Möglichkeiten zur Erstellung des erforderlichen Lichtbildes:1. Professionelle Erstellung:
Ein Fotograf erstellt Ihr Passfoto und überprüft es auf die biometrischen Vorgaben. Ihr Foto wird dann von einem registrierten Fotografen verschlüsselt an die Gemeindeverwaltung Spraitbach in eine Cloud übertragen. Sie bekommen einen QR-Code ausgehändigt. Bei Vorlage wird das Foto sicher und verschlüsselt direkt an uns übermittelt und kann sofort verwendet werden. Registrierte Fotograf*innen, die autorisiert sind, digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente zu fertigen, sind unter https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ zu finden.
2. Passbild vor Ort im Bürgerservice:
Um den Prozess zukünftig noch effizienter zu gestalten, gibt es auch in der Gemeindeverwaltung Spraitbach die Möglichkeit, das erforderliche digitale Lichtbild selbstständig am sogenannten PointID (Self-Service-Terminal) zu erstellen. Das digitale Lichtbild wird nicht ausgedruckt und kann nur zur Beantragung eines Ausweisdokuments genutzt werden.
Wird für ein Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis) das Lichtbild in der Behörde angefertigt, kostet das ab dem 01.05.2025 bundeseinheitlich 6,00 € zusätzlich zur Grundgebühr des jeweiligen Ausweisdokuments. Selbst angefertigte Dateien auf Speichermedien, sowie ausgedruckte Passbilder können nicht mehr verwendet werden. - vorzulegende Unterlagen
Eine Heirats- bzw. eine Geburts- oder Abstammungsurkunde ist vorzulegen, sofern kein Familienbuch bei der Verwaltung vorliegt. Bei der Gemeindeverwaltung liegen i.d.R. nur Familienbücher von Personen vor, die in Spraitbach geheiratet haben (Heiratsstandesamt). Gegebenenfalls sind auch Nachweise über eine Namensänderung oder die Staatsangehörigkeit erforderlich. Bei Ausweise für Kinder wird die Zustimmungserklärung beider Elternteile benötigt. Die Unterlagen werden nach Einsichtnahme wieder zurückgegeben. - bisherige Ausweisdokumente
Die alten/bisherigen Ausweisdokumente sind mitzubringen. Falls die bisherigen Dokumente abhandengekommen sind, ist dies unverzüglich dem Passamt anzuzeigen.
Auskunft über beantragte Dokumente
Ab 1. August erhalten Antragsteller von Reisepass und Personalausweis ein Schreiben mit dem sie den Produktionsstand bei der Bundesdruckerei abfragen können.
Gebühren für die Ausstellung
a) eines Personalausweises bis 23. Lj. 27,60 €
b) eines Personalausweises ab 24. Lj. 46,00 €
c) eines vorläufigen Personalausweises 10,00 €
d) eines Reisepasses bis 23. Lj. 37,50 € Express 69,50 €
e) eines Reisepasses ab 24. Lj. 70,00 € Express 102,00 €
f) eines vorläufigen Reisepasses 26,00 €
Wichtig beim Abholen der Ausweisdokumente
Die Aushändigung kann nur unter Vorlage der alten Ausweisdokumente erfolgen. Ohne diese ist eine Aushändigung ausgeschlossen
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