Information zur neuen EU-Verordnung zur Altkleiderentsorgung
In der letzten Gemeinderatssitzung am 25.09.2025 beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung damit, bei der GOA (Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung) Informationen bezüglich der seit Januar 2025 geltenden EU-Verordnung zur Altkleiderentsorgung einzuholen. Nachstehend erhalten Sie die Informationen, welche uns die GOA zurückgemeldet hat.
Seit dem 1. Januar 2025 ist die getrennte Sammlung von Textilien verpflichtend. Ziel dieser Regelung ist es, Textilien einer Wiederverwendung zuzuführen oder – sofern dies nicht möglich ist – zu recyceln.
Was gehört in den Altkleidercontainer:
In die Altkleidersammlung gehören nach wie vor tragbare und gut erhaltene Textilien. Dazu zählen insbesondere Kleidung, Bettwäsche sowie Textilien, die sich in einem guten Zustand befinden. Diese werden anschließend als Secondhand-Ware weiterverwendet.
Was gehört in den Restmüll:
Stark verschmutzte oder beschädigte Kleidungsstücke und Textilien, die nicht mehr für eine Wiederverwendung geeignet sind, gehören in die Restmülltonne.
Welche Rolle übernimmt die GOA:
Die GOA selbst verarbeitet keine Altkleider. Sie stellt auf ihren Wertstoffhöfen ausschließlich Standplätze für die Altkleidercontainer zur Verfügung. Die dort eingeworfenen Altkleider gehen in das Eigentum der jeweiligen Anbieter über, welche die Container betreiben. Nach der Abholung werden die Textilien von diesen Anbietern sortiert und entsprechend der Qualität entweder weiterverwendet oder recycelt.
Somit kann zusammenfassend festgehalten werden, dass nicht mehr tragfähige und unbrauchbare Textilien in den Restmüll gehören. Gut erhaltene Kleidung und Textilien sind weiterhin in die vorgesehenen Altkleidercontainer zu geben. Auf den Wertstoffhöfen stellt die GOA dafür die entsprechenden Abgabemöglichkeiten zu den regulären Öffnungszeiten bereit.
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