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Meldepflichten für Gewerbetreibende

Die Gemeinde Spraitbach weist darauf hin, dass die Gewerbetreibenden zur Meldung folgender Tatbestände nach der Gewerbeordnung verpflichtet sind:

  • Beginn eines Gewerbebetriebes
  • Aufgabe eines Gewerbebetriebes
  • Verlegung des Betriebes bzw. Geschäftssitzes (Umzüge)
  • Änderung der Rechtsform des Betriebes (z.B. Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH)
  • Änderung oder Erweiterung der gewerblichen Tätigkeit (auch Hinzunahme neuer Geschäftsbereiche)

Die jeweiligen Anzeigen hierfür sind vor Eintritt des neuen Sachverhaltes rechtzeitig anzuzeigen, darauf sei besonders hingewiesen. Immer wieder kommt es vor, dass Gewerbetreibende die Anzeigen verspätet erstatten. Die Bußgeldvorschriften sehen bei einem Verstoß gegen die Gewerbeordnung hohe Geldbußen vor. Aus eigenem Interesse sollte daher die Anzeige nach der Gewerbeordnung rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung erfolgen.

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