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Parksituation in der Seestraße, Sudetenstraße, Susastraße, Salzweg, Haldenweg und Theodor-Heuss-Straße

In den letzten Wochen sind erneut wieder Beschwerden aus der Bevölkerung sowie von der GOA bezüglich der Parksituation in der Seestraße, Sudetenstraße, Susastraße, Salzweg, Haldenweg und Theodor-Heuss-Straße erhalten. Die Problematik liegt darin, dass aufgrund der parkenden Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum die Zufahrt für größere Fahrzeuge, wie Müllwagen und Rettungsdienste, nicht mehr möglich ist.

Die Gemeinde möchte Sie daher darauf hinweisen, dass beim Parken vor und hinter Kreuzungen sowie Einmündungen ein Mindestabstand von jeweils 5 Metern zu den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten eingehalten werden muss. Ebenso ist das Parken in engen oder unübersichtlichen Straßenbereichen nicht gestattet. Eine Straßenstelle gilt als eng, wenn weniger als 3,05 Meter Durchfahrtsbreite für andere Fahrzeuge bleibt.

Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss eine Mindestfahrbahnbreite von 3,05 Metern freigehalten werden. Da die genannten Straßen oft nur eine Fahrbahnbreite von etwa 4,40 Metern aufweisen, gilt dort ein gesetzliches Halteverbot gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO. Wenn diese Restfahrbahnbreite nicht eingehalten wird, handelt es sich um jeine Ordnungswidrigkeit. An Stellen, an denen das Parken durch die Straßenverkehrsordnung grundsätzlich verboten ist, muss das Verbot nicht zusätzlich mit einem Schild gekennzeichnet sein.

Aktuell ist die ordnungsgemäße Müllentsorgung aufgrund der parkenden Fahrzeuge nicht immer gewährleistet. Es wird eindringlich darauf hingewiesen, dass auch Rettungsorganisationen, insbesondere die Feuerwehr, im Ernstfall die Engstellen nicht passieren können, was zu lebensbedrohlichen Verzögerungen führen könnte.

Wir bitten Sie daher dringend, Ihre Fahrzeuge auf Ihrem Grundstück abzustellen. Als alternative Parkmöglichkeit steht der Wanderparkplatz in Richtung Beutenhof zur Verfügung.

Wir möchten gemeinsam mit Ihnen verhindern, dass es zu unnötigen Konsequenzen kommt. Deshalb bitten wir Sie, die genannten Regelungen einzuhalten, um mögliche Anzeigen und damit verbundene Maßnahmen zu vermeiden. So tragen wir alle dazu bei, die Verkehrssituation und die Sicherheit in unserer Gemeinde zu verbessern.

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