Unerlaubtes Zünden von Böllern und Feuerwerkskörpern
In den vergangenen Wochen wurde vermehrt das unerlaubte Abbrennen von Feuerwerkskörpern, insbesondere von Böllern, im Gemeindegebiet von Spraitbach beobachtet. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Zünden von Feuerwerk außerhalb der Silvesternacht grundsätzlich verboten ist.
Bitte unterlassen Sie das Abbrennen von Böllern und sonstigen pyrotechnischen Gegenständen.
Das unerlaubte Zünden von Feuerwerkskörpern verursacht erheblichen Schaden:
- Gefährdung von Menschen und Tieren: Laute Knallgeräusche können zu Verletzungen sowie zu erheblichem Stress bei Haustieren und Wildtieren führen.
- Sachbeschädigungen: Durch unkontrolliertes Abbrennen besteht erhöhte Brand- und Beschädigungsgefahr.
- Störungen der öffentlichen Ordnung: Wiederholte nächtliche Knallgeräusche beeinträchtigen die Ruhe und Sicherheit in unserer Gemeinde.
Wir bitten die Bevölkerung um Mithilfe:
Wer Beobachtungen gemacht hat oder Hinweise zu den verantwortlichen Personen geben kann, wird gebeten, diese an das Ordnungsamt der Gemeinde Spraitbach zu melden. Bitte wenden Sie sich hierfür an Herrn Weller, Leiter des Haupt- und Ordnungsamts, unter 07176 6563-13.
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