Wasserentnahmeverbot im Ostalbkreis bis Ende Oktober verlängert
Lebensraum Gewässer weiterhin in Not
Die Niedrigwassersituation in den Flüssen und Bächen des Ostalbkreises hat sich seit den Sommermonaten nicht wesentlich verbessert. Aufgrund der weiterhin anhaltenden Niedrigwassersituation verlängert das Landratsamt Ostalbkreis zum Schutz der Oberflächengewässer die Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme im Ostalbkreis bis zum 31. Oktober 2026. Jede Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern ohne behördliche Erlaubnis wird damit untersagt. Dies betrifft auch Wasserentnahmen wie das Schöpfen mit Handgefäßen und Wasserentnahmen für Zwecke der Land-, Forstwirtschaft und des Gartenbaus. Die Allgemeinverfügung steht auf der Website www.ostalbkreis.de in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ im vollen Wortlaut zur Verfügung.
Die unterdurchschnittlichen Niederschlagsmengen im Winter und Frühjahr 2025/26 führten bereits im Juni zu sehr niedrigen Wasserständen und Abflüssen in den Gewässern. In den trockenen, heißen Sommermonaten hat sich die Lage noch weiter verschärft. Die Situation in den Gewässern hat sich gegenüber den Sommermonaten durch den sehr niederschlagsarmen September nicht verbessert. Die Pegelstände der Gewässer liegen weiterhin auf einem extrem niedrigen Niveau. Viele kleine Gewässer und Oberläufe von größeren Gewässern sind immer noch ganz oder nahezu vollständig trockengefallen.
Auch der Ausblick auf die kommenden Wochen gibt keinen Anlass zur Entwarnung. Nach Prognosen des Deutschen Wetterdienstes ist auch in der ersten Oktoberhälfte überwiegend mit einer trockenen Witterung zu rechnen. Eine Verbesserung der Situation durch langanhaltende Niederschläge, die zu einer Steigerung der Grundwasser- und Quellabflüsse führen, zeichnet sich derzeit nicht ab.
Die langanhaltend niedrige Wasserführung ist für alle Lebewesen, die in und am Gewässer leben, weiterhin eine erhebliche Belastung. Niedrige Wasserstände und erhöhte Wassertemperaturen führen zu kritischen Lebensbedingungen in den Gewässern. Schadstoffe konzentrieren sich stärker, die Gewässer sind nicht mehr durchgängig und Teillebensräume werden voneinander abgeschnitten. Zusätzlich gelangt im Herbst durch Falllaub und abgestorbene Pflanzenteile zunehmend organisches Material in die Gewässer. Beim Zersetzungsprozess kann es hierdurch zur zusätzlichen Verringerung des Sauerstoffgehaltes im Gewässer kommen. Für sämtliche im Gewässer lebenden wassergebundenen Tiere und Pflanzen ist die Situation daher weiterhin sehr angespannt. Beispielhaft ist hier die im Oktober beginnende Forellenlaichzeit. Die Tiere sind hierfür auf ausreichend wasserführende, kühle und sauerstoffreiche Gewässerabschnitte angewiesen.
Jede zusätzliche Wasserentnahme verschärft diese Situation, weshalb die bestehenden Beschränkungen des Gemeingebrauchs zur Wasserentnahme aufrechterhalten bleiben müssen. Dies gilt neben der direkten Wasserentnahme aus Oberflächengewässern auch für die Entnahme aus Quellen, Laufbrunnen und Wasserzapfstellen, die einem oberirdischen Gewässer zufließen.
Wasserentnahmen sind nur noch im Rahmen einer gültigen wasserrechtlichen Erlaubnis unter Beachtung der darin enthaltenen Regelungen für Entnahmestopp bzw. erforderliche Restwassermengen zulässig. Diese Auflagen sind zwingend zu beachten.
Wird unberechtigt Wasser entnommen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Da davon auszugehen ist, dass extreme Niedrigwassersituationen zukünftig häufiger und länger auftreten können, appelliert das Landratsamt Ostalbkreis erneut, die verstärkte Speicherung und Nutzung von Regenwasser sowie die Versickerung von Niederschlagswasser vor Ort umzusetzen. Dadurch werden Grundwasser und Gewässer entlastet und der Wasserhaushalt nachhaltig verbessert.
Weitere Informationen zur Wasserentnahme können beim Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Wasserwirtschaft, eingeholt werden. Die aktuellen Wasserstände der Landespegel und weitere Informationen zum Niedrigwasser können bei der Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg (https://www.hvz.baden-wuerttemberg.de/index.html ) und im Niedrigwasserinformationszentrum der LUBW (https://niz.baden-wuerttemberg.de/) abgerufen werden.
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