Öffentliche Bekanntmachung zur sog. Gaubensatzung
Auszug aus der Öffentliche Bekanntmachung
„Satzung zur Änderung der in Anlage 1 aufgeführten Bebauungspläne hinsichtlich der Zulassung von Dachaufbauten und Zwerchgiebeln, sowie der zulässigen Zahl von Wohneinheiten“
mit dem Bestandteil „Satzung über die Zulassung von Dachaufbauten und Zwerchgiebeln“ (sogenannte „Gaubensatzung“)
Der Gemeinderat der Gemeinde Spraitbach hat am 23.10.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 74 Abs. 6 Landesbauordnung (LBO) i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im oben benannten Verfahren zu folgenden maßgebenden Entwürfen zu beteiligen
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weitere Informationen siehe auch Seite Bebauungspläne und Bauvorschriften.
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