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Bodenrichtwertkarte

Aktuelle Bodenrichtwertkarte

Der gemeinsame Gutachterausschuss Schwäbisch Gmünd für die Ermittlung von Grundstückswerten in Bartholomä, Böbingen, Durlangen, Eschach, Göggingen, Heubach, Heuchlingen, Iggingen, Leinzell, Lorch, Mögglingen, Mutlangen, Obergröningen, Ruppertsofen, Schechingen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Täferrot und Waldstetten hat gemäß § 193 Abs. 5 in Verbindung mit § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) –in der jeweils gültigen Fassung- und in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - in der jeweils gültigen Fassung) zum 01.01.2025 durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke als Richtwerte ermittelt.

Gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches und § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung müssen diese Bodenrichtwerte bekanntgemacht werden.

Die Bodenrichtwerte sind hierzu im Internet unter www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw abrufbar. 

Hier können Sie auch frühere Grundstückswerte einsehen.

Hier die aktuelle Bodenrichtwertkarte für 2022 der Gemeinde Spraitbach und Teilorte.

2021 Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss des Gemeindeverwaltungsverbandes Schwäbischer Wald mit Sitz in Mutlangen hat am  16.06.2021 die nachstehend genannten Bodenrichtwerte (Stand 31.12.2020) ermittelt und neu festgesetzt: 

Spraitbach und Vorderlintal

Spraitbach - Hertighofen

Spraitbach - Hinterlintal

Spraitbach - Ochenbusch

Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte

Der gemeinsame Gutachterausschuss Schwäbisch Gmünd ist seit 01.05.2022 für die Ermittlung von Grundstückswerten in vielen Gemeinden und auch für Spraitbach gemäß § 193 Abs. 5 in Verbindung mit § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) –in der jeweils gültigen Fassung- und in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - in der jeweils gültigen Fassung) zuständig. Vorher oblag es dem Gutachterausschuss des Gemeindeverwaltungsverbands.

Gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches und § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung müssen diese Bodenrichtwerte öffentlich bekanntgemacht werden.

Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd
Amt für Stadtentwicklung
Gutachterausschuss und Grundstücksmarkt
Gemeinsamer Gutachterausschuss
Jürgen Weiß
Marktplatz 37
73525 Schwäbisch Gmünd

Telefon 07171 603-6215
Telefax 07171 603-6299
juergen.weiss@schwaebisch-gmuend.de        
www.schwaebisch-gmuend.de
Spital
Zimmer 3.02    

Beißwenger, Nicole
07176 6563-14
07176 6563-29

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