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Sanierungsgebiet - Ortskern III

Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortskern III“ wurde mit Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 08.04.2020 in das Landessanierungsprogramm (LSP) aufgenommen und mit einem Förderrahmen in Höhe von 1.166.667,00 € (Finanzhilfe 700.000,00 €) ausgestattet.
Im Zusammenhang mit der Durchführung privater Modernisierungsmaßnahmen wurden hiermit die formalen Voraussetzungen für eine Bezuschussung im Rahmen der Städtebauförderung und für die Inanspruchnahme der erhöhten steuerlichen Abschreibung im Sanierungsgebiet gemäß der §§ 7h bzw. 10f EStG geschaffen.
 

Weitere Informationen zum Herunterladen.

 

Weller, Matthias
07176 6563-13
07176 6563-29

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