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Landtagswahl am 08.03.2026

Am 08. März 2026 wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Es wird der 18. Landtag in der Geschichte Baden-Württembergs sein, der sich anschließend konstituiert.

Es ist die erste Landtagswahl in Baden-Württemberg bei welcher das neue baden-württembergische Wahlrecht zur Anwendung kommt.

  • Das Wählen ist erstmals schon ab 16 möglich.
  • Künftig haben alle Wahlberechtigten zwei Stimmen.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Wahl des 18. Landtags im Jahr 2026, die laufend aktualisiert werden.

Hier der Flyer zum "Landtag - Einfach wählen gehen" in einfacher Sprache

Als Wahltag wurde festgelegt: Sonntag 08. März 2026

Am Wahlsonntag sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wahlberechtigt sind bei der Landtagswahl alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag das 16.Lebensjahr (neu) vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihren Hauptwohnsitz inne haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Um wählen zu können, müssen die wahlberechtigten Personen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen sein.

Bei der kommenden Landtagswahl gilt erstmals ein geändertes Wahlrecht. Künftig haben alle Wahlberechtigten zwei Stimmen:

  • Mit der Erststimme wird eine Kandidatin oder ein Kandidat aus dem Wahlkreis direkt gewählt.
  • Mit der Zweitstimme wird für die Landesliste einer Partei gestimmt.

Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die es durch eine gerichtliche Entscheidung verloren haben.
Nicht wahlberechtigt sind außerdem:

  • Menschen, die in einem anderen Bundesland ihre einzige oder Hauptwohnung haben,
  • Deutsche, die im Ausland wohnen (im Unterschied zur Bundestagswahl),
  • sowie Ausländerinnen und Ausländer, die in Baden-Württemberg leben, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Nur wer die deutsche Staatsangehörigkeit hat und die weiteren Voraussetzungen erfüllt, darf an der Landtagswahl teilnehmen.
Im Unterschied zu den Europa- und Kommunalwahlen dürfen bei der Landtagswahl auch die hier lebenden Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten nicht wählen.

Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, werden schriftlich benachrichtigt. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 15. Februar 2026 (21. Tag vor der Wahl) zugestellt.

Die Wahlbenachrichtigung enthält:

  • den Familiennamen, den Vornamen und die Wohnung der wahlberechtigten Person
  • den Wahlraum und ob dieser barrierefrei ist
  • den Wahltag und die Wahlzeit
  • die Nummer, unter welcher die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist
  • die Aufforderung, die Wahlbenachrichtigung bei der Wahl mitzubringen und einen gültigen Identitätsausweis bereitzuhalten

Wer am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen kann, hat die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Hierbei ist Folgendes zu beachten:
Die Ausstellung eines Wahlscheins erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag kann persönlich, online oder schriftlich gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie, dass das Verpacken und die Zustellung der Briefwahlunterlagen eine gewisse Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen.

Die Deutsche Post empfiehlt den Wahlberechtigten die Wahlbriefe bis spätestens 3 Tage vor dem Wahltermin an das Wahlamt auf den Postweg zu bringen.

Der persönliche Einwurf der Wahlbriefe ist bis zum Wahltag um 18:00 Uhr möglich, bitte nutzen Sie hierfür den Briefkasten am Rathaus, Kirchplatz 1.

Bei elektronisch übermittelten Wahlscheinanträgen muss, damit die Identität der antragstellenden Person zweifelsfrei feststeht, das Geburtsdatum und die Nummer, unter welcher die/der Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, angegeben werden.

Briefwahl schriftlich beantragen

Für die schriftliche Beantragung bitte die Wahlbenachrichtigung ausfüllen und an das Rathaus senden bzw. zurückgeben.
Der letzte Zeitpunkt für die Antragstellung ist der zweite Tag vor der Wahl: Freitag, 06. März 2026, 15:00 Uhr.
Nur in Ausnahmefällen kann am Samstag, 07. März und Sonntag, 08. März 2026 noch Briefwahl beantragt werden.

Gem. § 19 Absatz 2 Landeswahlordnung kann eine ins Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person einen Wahlschein noch bis zum Wahltag, Sonntag, 08. März 2026, 15 Uhr beantragen, wenn diese wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.

Briefwahl für andere beantragen

Wer einen Antrag für einen anderen stellt, muss die Berechtigung hierzu durch schriftliche Vollmacht nachweisen. Behinderte Wahlberechtigte können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Öffnungszeiten der Bürgerbüros für Briefwahlanträge

Montag       08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Dienstag      08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch     08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag         08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Freitag, 06. März 2026:        08:30 – 15:00 Uhr
Samstag, 07. März 2026:     09:30 – 12:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit)
Sonntag, 08. März 2026:     09:00 – 15:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit)

Die Gemeinde Spraitbach bietet ihren Bürgern zu gegebener Zeit die elektronische Beantragung eines Wahlscheines über das Internet an.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Möchte man die Wahlbezirks-/Wählernummer nicht angeben oder liegen diese Daten nicht vor (siehe Vorderseite der Wahlbenachrichtigung), bittet die Gemeinde Spraitbach die Wahlscheinbeantragung in anderer Form schriftlich oder elektronisch (z. B. per E-Mail: info@spraitbach.de) vorzunehmen. In diesem Fall muss der Familienname und Vorname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden.

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.

Die Überprüfung von Daten anderer Wahlberechtigter ist hingegen daran gebunden, dass Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
 
In das Wählerverzeichnis kann vom Montag 16. Februar 2026 bis Freitag 20. Februar 2026 während den üblichen Sprechzeiten beim Bürgerbüro, Kirchplatz 1, Einsicht genommen werden.
 
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist Einspruch bei den Bürgerbüro zu den üblichen Öffnungszeiten einlegen.

Hier die amtliche BEKANNTMACHUNG über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 8. März 2026 vom 30.01.2026

Die Stimmzettel für die Landtagswahl bekommen alle Wahlberechtigten, die keine Briefwahl beantragt haben, am Wahltag vor Ort in ihrem jeweiligen Wahllokal. Auf Wahlumschläge bei der Urnenwahl wird verzichtet. Der Stimmzettel muss in der Wahlkabine gekennzeichnet und zusammengefaltet und so in die Wahlurne eingeworfen werden.

In Spraitbach gibt es seit 2025 zwei Wahlbezirke:

  • Wahllokal 1, Bürgersaal des Rathauses
  • Wahllokal 2, Foyer der Kohlsporthalle
     

Zuteilung der Wahllokale:

Die Einteilung, in welchem Wahllokal der Wahlberechtigte wählen darf, richtet sich nach dem jeweiligen Straßenzug.

 

Wahllokal 1 (Bürgersaal, Rathaus): 

Albstraße
Am Feuersee
Auf der Ebene
Berghaus
Bernhardusweg
Beutenhof
Beutenhofer Straße
Beutenmühle
Brunnenweg
Buchstraße
Burgwaldstraße
Finkenweg
Hagenbuchstraße
Haldenweg
Hertighofer Straße
Hofwiesengasse
Hohenstaufenstraße
Höniger Straße
Hornbergstraße
Hospertstraße
Im Trögle
Im Zwerch
In den Straßenäckern
Kirchplatz
Kohlweg
Leinhäusle
Milchgasse
Moos
Mühlrain
Mühlweg
Mutlanger Straße
Obere Gasse
Ochsenbusch
Rechbergstraße
Riedhaus
Riedweg
Salzweg
Schilpenbühl
Schulstraße
Seestraße
Stuifenstraße
Sudetenstraße
Susastraße
Tanauer Straße
Theodor-Heuss-Straße
Untere Gasse
Vogteistraße
Weggenziegelhütte
Zimmerbacher Straße
 

Wahllokal 2 (Foyer Kohlsporthalle): 

Birkenstraße
Blumenstraße
Bullystraße
Eigenhof
Eigenhofweg
Eugen-Hahn-Straße
Fichtenweg
Gartenstraße
Goethestraße
Gschwender Straße
Hauffstraße
Hegenreute
Heiligenbruck
Heugarten
Hinterer Weiler
Hinterlintaler Straße
Hirenbachstraße
Hirtenäcker
Hirtenhalde
Hölderlinweg
Im Kreuz
Im Laichle
Kleiststraße
Kohlgehau
Langäckerstraße
Lerchenstraße
Lessingstraße
Lindelberg
Lindenstraße
Lohwasenweg
Mörikestraße
Nelkenweg
Oberes Altfeld
Ölgarten
Ölmühle
Ölmühleweg
Ringstraße
Rosenstraße
Schillerstraße
Silcherstraße
Spraitbacher Straße
Steinweg
Strutweg
Talweg
Tannenweg
Tulpenweg
Uhlandstraße


Die genaue Angabe Ihres persönlichen Wahllokals können Sie auch Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen. Bitte beachten Sie, dass jeder Wählerin nur in dem Wahllokal wählen kann, dem er zugeordnet ist.

Sollten Fragen oder Unklarheiten bestehen, steht das Wahlamt der Gemeinde gern zur Verfügung.

Weller, Matthias
Hauptamt, Ordnungsamt, Personal, Geschäftsstelle Gemeinderat, Wahlen, Kindergarten, Bildung & Soziales, Ratschreiber
07176 6563-13
07176 6563-29

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