Beißwenger, Nicole
Rathaus, Obergeschoss, Zimmer 1.1
Kirchplatz 1
73565 Spraitbach
Egal, ob Sie Ihre Wohnung gravierend umbauen, eine Nutzungsänderung für das Gebäude möchten, Teile anbauen oder etwas neubauen wollen - eine vorherige Abklärung wäre wichtig, um die örtlich geltenden Bauvorschriften und die nachbarschutzrechtlichen Normen einzuhalten.
Hier haben wir für Sie eine kleine Informationsbroschüre zum Baugenehmigungsverfahren.