Bürgermeisterwahl 2025
Die Bürgermeisterwahl findet am Sonntag, 07.12.2025 statt. Eine eventuell notwendige Stichwahl findet am Sonntag 21.12.2025 statt.
Die Ausschreibung im Staatsanzeiger und hier auf der Homepage erfolgt am 26. September 2025.
Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Bewerber/Innen (Sitzung Gemeindewahlausschuss am 11.11.2025) und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben und versandt werden.
Erst ab diesem Zeitpunkt könnte dann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden.
Wir wollen unsere Bürgerinnen und Bürger deshalb bereits frühzeitig darüber informieren, da die kurze Frist (ca. 3 Wochen) für Versand und Rückversand der Briefwahlunterlagen dazu führen könnte, dass einige Bürgerinnen und Bürger ihre Unterlagen an eine andere Adresse als ihre Heimanschrift senden lassen müssen.
Die Gemeindeverwaltung weist deshalb darauf hin, dass ab Beginn der Briefwahl im Rathaus Spraitbach die Möglichkeit besteht, von der Briefwahl vor Ort Gebrauch zu machen. Sie empfiehlt angesichts der Postlaufzeiten für den Hin- und Rückversand der Briefwahlunterlagen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen direkt bei der Gemeinde abzugeben oder einzuwerfen, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig eingehen, bleibt selbstverständlich weiterhin bestehen.
Allgemein
Sollten Sie am Wahltag verhindert sein (Urlaub, Alter, Krankheit) machen Sie von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch.
Wahlscheine für die Briefwahl können mündlich (persönlich), schriftlich oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung beantragt werden.
Die Gemeinde Spraitbach bietet ihren Bürgern zu gegebener Zeit die elektronische Beantragung eines Wahlscheines über das Internet (freigeschaltet ab 04.11.2025) an.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Möchte man die Wahlbezirks-/Wählernummer nicht angeben oder liegen diese Daten nicht vor (siehe Vorderseite der Wahlbenachrichtigung), bittet die Gemeinde Spraitbach die Wahlscheinbeantragung in anderer Form schriftlich oder elektronisch (z. B. per E-Mail: info@spraitbach.de) vorzunehmen. In diesem Fall muss der Familienname und Vorname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden.
Gemeinde Spraitbach
Die Stelle des hauptamtlichen
Bürgermeisters (m/w/d)
der Gemeinde Spraitbach (rd. 3.350 Einwohner) ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers zum 01.03.2026 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, 07. Dezember 2025, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 21. Dezember 2025, statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger (m/w/d)), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, 10. November 2025, 18.00 Uhr schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses - Bürgermeisteramt Spraitbach - Kirchplatz 1, 73565 Spraitbach, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
- 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) vom Bürgermeisteramt Spraitbach, Wahlamt, Kirchplatz 1, 73565 Spraitbach, kostenfrei ausgegeben);
- eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
- eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt, auf amtlichen Vordruck;
- Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichen Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).
Ort und Zeit einer eventuellen persönlichen Vorstellung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.
Die Wahlbenachrichtigungen für die Bürgermeisterwahl werden bis spätestens 16.11.2025 den jeweiligen Wahlberechtigten zugestellt.
Das aktive Wahlrecht ist das Recht, sich an der Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen.
Bei der Bürgermeisterwahl ist wahlberechtigt, wer am Wahltag:
- Deutscher im Sinne von Art. 116 des Grundgesetztes ist oder
- die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger),
- mindestens 16 Jahre alt ist,
- seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde hat,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
- im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt wird.
Vom Wahlrecht ist ausgeschlossen, wer das Wahlrecht infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland verloren hat.
- Zustellung der Wahlbenachrichtigungen bis 16.11.2025
- Wahlberechtigte, welche das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können während der Einsichtsfrist vom 17.11.2025 bis 21.11.2025 bis spätestens Freitag, 21.11.2025, 12:30 Uhr, beim Bürgermeisteramt Spraitbach, Wahlamt, Kirchplatz 1, 73565 Spraitbach, die Berichtigung schriftlich oder zur Niederschrift beantragen.
- Briefwahlunterlagen können nach Zugang der Wahlbenachrichtigung beantragt werden (voraussichtlich 04.11.2025).
- Die Erteilung eines Wahlscheins für die Briefwahl ist bis zum 05.12.2025, 18 Uhr möglich. Sind die beantragten Unterlagen für die Briefwahl nachweislich nicht zugegangen oder verloren gegangen, können diese bis Samstag, 06.12.2025, 12 Uhr beantragt werden. Bei einer Nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung kann bis 07.12.2025, 15 Uhr, ein Wahlschein beantragt werden.