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Bürgermeisterwahl 2025

Die Bürgermeisterwahl findet am Sonntag, 07.12.2025 statt. Eine eventuell notwendige Stichwahl findet am Sonntag 21.12.2025 statt.

Die Ausschreibung im Staatsanzeiger und hier auf der Homepage erfolgt am 26. September 2025.

Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Bewerber/Innen (Sitzung Gemeindewahlausschuss am 11.11.2025) und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben und versandt werden.

Erst ab diesem Zeitpunkt könnte dann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden.

Wir wollen unsere Bürgerinnen und Bürger deshalb bereits frühzeitig darüber informieren, da die kurze Frist (ca. 3 Wochen) für Versand und Rückversand der Briefwahlunterlagen dazu führen könnte, dass einige Bürgerinnen und Bürger ihre Unterlagen an eine andere Adresse als ihre Heimanschrift senden lassen müssen.

Die Gemeindeverwaltung weist deshalb darauf hin, dass ab Beginn der Briefwahl im Rathaus Spraitbach die Möglichkeit besteht, von der Briefwahl vor Ort Gebrauch zu machen. Sie empfiehlt angesichts der Postlaufzeiten für den Hin- und Rückversand der Briefwahlunterlagen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen direkt bei der Gemeinde abzugeben oder einzuwerfen, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig eingehen, bleibt selbstverständlich weiterhin bestehen.

Allgemein
Sollten Sie am Wahltag verhindert sein (Urlaub, Alter, Krankheit) machen Sie von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch.

Wahlscheine für die Briefwahl können mündlich (persönlich), schriftlich oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung beantragt werden.

Die Gemeinde Spraitbach bietet ihren Bürgern zu gegebener Zeit die elektronische Beantragung eines Wahlscheines über das Internet (freigeschaltet ab 04.11.2025) an.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Möchte man die Wahlbezirks-/Wählernummer nicht angeben oder liegen diese Daten nicht vor (siehe Vorderseite der Wahlbenachrichtigung), bittet die Gemeinde Spraitbach die Wahlscheinbeantragung in anderer Form schriftlich oder elektronisch (z. B. per E-Mail: info@spraitbach.de) vorzunehmen. In diesem Fall muss der Familienname und Vorname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden.

Das aktive Wahlrecht ist das Recht, sich an der Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen.
Bei der Bürgermeisterwahl ist wahlberechtigt, wer am Wahltag:

  • Deutscher im Sinne von Art. 116 des Grundgesetztes ist oder
  • die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger),
  • mindestens 16 Jahre alt ist,
  • seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde hat,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
  • im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt wird.

Vom Wahlrecht ist ausgeschlossen, wer das Wahlrecht infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland verloren hat.

  • Zustellung der Wahlbenachrichtigungen bis 16.11.2025
  • Wahlberechtigte, welche das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können während der Einsichtsfrist vom 17.11.2025 bis 21.11.2025 bis spätestens Freitag, 21.11.2025, 12:30 Uhr, beim Bürgermeisteramt Spraitbach, Wahlamt, Kirchplatz 1, 73565 Spraitbach, die Berichtigung schriftlich oder zur Niederschrift beantragen.
  • Briefwahlunterlagen können nach Zugang der Wahlbenachrichtigung beantragt werden (voraussichtlich 04.11.2025).
  • Die Erteilung eines Wahlscheins für die Briefwahl ist bis zum 05.12.2025, 18 Uhr möglich. Sind die beantragten Unterlagen für die Briefwahl nachweislich nicht zugegangen oder verloren gegangen, können diese bis Samstag, 06.12.2025, 12 Uhr beantragt werden. Bei einer Nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung kann bis 07.12.2025, 15 Uhr, ein Wahlschein beantragt werden. 

 

Öffentliche Bewerbervorstellung entfällt 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.10.2025 über das Verfahren zur öffentlichen Bewerbervorstellung für die anstehende Bürgermeisterwahl beraten. Gemäß § 47 Abs. 2 GemO kann die Gemeinde den zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern Gelegenheit geben, sich den Bürgerinnen und Bürgern in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen. Für diesen Zweck war vorsorglich der 26.11.2025 um 19:00 Uhr in der Kulturhalle vorgesehen.

Der Gemeinderat hat beschlossen, eine solche öffentliche Bewerbervorstellung nur dann durchzuführen, wenn mehr als eine Bewerbung für das Amt des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin eingeht. 

Da zur Bürgermeisterwahl nur eine Bewerbung fristgerecht eingegangen und zugelassen worden ist, wird keine öffentliche Bewerbervorstellung stattfinden.

Wir bitten um Beachtung.

 

Matthias Weller

Vorsitzender Gemeindewahlausschuss

Weller, Matthias
07176 6563-13
07176 6563-29

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