Die Stadtjäger sind keine Angestellten der Gemeinde Spraitbach, sondern selbstständig tätig. Sie müssen allerdings von der jeweiligen Gemeinde schriftlich beauftragt werden. Ohne eine Anerkennung durch die untere Jagdbehörde und die Beauftragung darf kein Stadtjäger in der Gemeinde tätig werden.
Es gilt grundsätzlich das Bestellerprinzip. Die Kosten des Einsatzes trägt die Person oder Institution, die den Stadtjäger beauftragt.
Tipp: Sind mehrere Grundstücke oder Anwohner betroffen, kann eine gemeinsame Beauftragung sinnvoll sein. So
lassen sich insbesondere Anfahrts- und Einsatzkosten oft auf mehrere Auftraggeber verteilen.