Die anerkannten und beauftragten Stadtjäger unterstützen Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeinde bei Fragen und Einsätzen rund um Wildtiere sowie invasive Wildarten des JWMG (Jagd- und Wildtiermanagementgesetz) im Siedlungsbereich. Sie beraten, beurteilen die jeweilige Situation und führen geeignete Maßnahmen nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben durch.
Wann ist der Stadtjäger zuständig?
Der Stadtjäger ist Ansprechpartner bei allen jagdbaren Wildtieren des (JWMG) im Siedlungsbereich, diese umfassen z.B. wie folgt:
- Waschbären
- Rehwild
- Marder
- Füchse
- Dachs
- Wildschwein
- Wildhase
- Wildkaninchen
- verletzte oder verendete Wildtiere
- sowie entsprechende Gänsearten
- weitere Wildarten nach Prüfung
Im Einzelfall beraten die Stadtjäger, ob ein Einsatz erforderlich ist oder welche Maßnahmen empfohlen werden.
Wichtiger Hinweis:
Privatpersonen (ohne jegliche Ausbildung und Fachkenntnisse), dürfen keine Fallen stellen, Wildtiere fangen, aussetzen oder Töten. Dies läuft unter Jagdwilderei (§ 292 StGB), Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz sowie Verstoß des Tierschutzrecht. Dies kann mit hohen Busgeldern sowie mit einer Freiheitstrafe geahndet werden.
Wer ist zuständig?
Der Stadtjäger ist zuständig für:
- Prävention und Konfliktmanagement zwischen Menschen und Wildtiere im Siedlungsbereich (Urbanen Bereich) - Lösungssuche
- Beratung und Aufklärung bei der Bevölkerung sowie Behörden zum Umgang mit Wildtieren und Wildschäden
- Gefahrenabwehr und Tierseuchenbekämpfung, wenn präventive Maßnahmen nicht ausreichen
- Wildtierrettung und –entsorgung (Wildunfälle und verletzte Wildtiere) sowie fachgerechte Wildtierentnahme
- Fang oder Vergrämung von Wildtieren unter Berücksichtigung der Schonzeiten und gesetzlichen Vorgaben
- Beseitigung verendeter Wildtiere nach Absprache bzw. entsprechend der Zuständigkeit
- Enge Zusammenarbeit mit Wildtierbeauftragten, Ordnungsamt, Veterinäramt, Polizei und anderen Behörden
Polizei oder Feuerwehr sind insbesondere zuständig bei:
- akuten Notfällen mit unmittelbarer Gefahr für Menschen
- Verkehrsunfällen mit Wildtieren
- sonstigen Gefahrenlagen, die ein sofortiges Eingreifen erfordern.
Hier der Leitfaden für den Umgang mit Waschbären.